Eine Volljährigenadoption kann die Wirkungen einer Minderjährigenadoption haben. Eine Volljährigenadoption mit Wirkungen einer Minderjährigenannahme bedeutet, dass zwischen dem Adoptierten und den Adoptiveltern und zwischen dem Adoptierten und den sonstigen Verwandten der Annehmenden familienrechtliche Beziehungen hergestellt werden. Die Verwandtschaft der anzunehmenden Person zu den bisherigen bzw. rechtlichen Eltern erlischt bei einer Volljährigenadoption mit Wirkungen einer Minderjährigenannahme. Aufgrund der Rechtsfolgen handelt es sich bei einer Volljährigenadoption mit Wirkungen einer Minderjährigenannahme, wie bei einer Minderjährigenadoption, um eine sogenannte „Volladoption“.
Die Volljährigenadoption mit den Wirkungen einer Minderjährigenannahme führt dazu, dass der oder die Angenommenen denselben rechtlichen Status erlangt, wie ein in die Familie hineingeborenes Kind. Das hat weitere Auswirkungen:
- Der Familiennamen des oder der Adoptierten ändert sich
- Es entstehen Unterhaltsrechte und -pflichten gegenüber den Adoptiveltern
- Es entstehen Erbansprüche gegenüber den Adoptiveltern