Bei einem anerkannten Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit können Sie damit verbundene Reise- und Fahrtkosten zur Erstattung einreichen.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Kosten, welche von Ihrem gesetzlichen Unfallversicherungsträger gegebenenfalls übernommen werden, sind beispielsweise
Ihre Belege können Sie einfach online per Datei-Upload bei Ihrem Unfallversicherungsträger einreichen. Es ist kein weiterer Antrag erforderlich.
Bei einem anerkannten Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit können Sie damit verbundene Reise- und Fahrtkosten zur Erstattung einreichen.
Das Einreichen der Kostenbelege bei Ihrem Versicherungsträger erfolgt online per Webformular.
keine
keine
keine
Formulare: keine
Onlineverfahren möglich: Ihre Kostenbelege können Sie online per Webformular einreichen
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Bundesministerium für Arbeit und Soziales