Bei Arbeitsunfällen oder einer Berufskrankheit unterstützt die Unfallversicherung statt der Krankenversicherung die Rückkehr ins Arbeitsleben, beziehungsweise an den Arbeitsplatz.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Nehmen Sie nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit wieder am Arbeitsleben teil, erbringen die Unfallversicherungsträger Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Zu diesen Leistungen zählen:
Unfallversicherungsträger sind:
Bei Arbeitsunfällen oder einer Berufskrankheit unterstützt die Unfallversicherung statt der Krankenversicherung die Rückkehr ins Arbeitsleben, beziehungsweise an den Arbeitsplatz.
Die Zuständigkeit liegt bei den Unfallversicherungsträgern.
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung