Bitte wenden Sie sich zur Anmeldung Ihrer Praxis an das Gesundheitsamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt am Standort der Praxis.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Viele Fachkräfte des Gesundheitswesens wie z.B. bei der Ergotherapie, Physiotherapie, Logopädie und Podologie etc. entscheiden sich für eine eigene Praxis.
Wenn Sie als Ärztin oder als Arzt arbeiten möchten, müssen Sie zunächst selbst zugelassen werden. Das erfolgt durch die kassenärztliche Vereinigung.
Für alle Berufsgruppen im Gesundheitswesen gilt: Wenn Sie Ihren Beruf selbstständig ausüben möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Gesundheitsbehörde anmelden. Auch zukünftig müssen Sie alle Änderungen zu Ihrer Praxis zeitnah bekannt geben.
Bitte wenden Sie sich zur Anmeldung Ihrer Praxis an das Gesundheitsamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt am Standort der Praxis.
Zudem müssen Sie Angaben dazu machen, auf welchem Gebiet Sie die Tätigkeit ausüben möchten und ab wann Sie selbstständig arbeiten möchten.
Viele Kommunen bieten Formulare an, die Sie für die Anmeldung verwenden können.
Die Anmeldung müssen Sie innerhalb eines Monats vornehmen.
Die Änderungen sind ebenfalls innerhalb eines Monats anzuzeigen.
In der Regel erfolgt die Ausübung der Tätigkeit in einem Gesundheitsberuf freiberuflich.
Eine Praxis bedeutet aber gleichzeitig auch eine Existenzgründung. Daher sollten Sie beachten, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine Gewerbeanmeldung erforderlich sein könnte.