Bei Arbeitsunfällen oder einer Berufskrankheit übernimmt die Unfallversicherung statt der Krankenversicherung die Kosten für die häusliche Krankenpflege.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Im Versicherungsfall erhalten Sie zu Hause Krankenpflege, um zum Beispiel nicht in ein Krankenhaus zu müssen oder um einen Krankenhausaufenthalt abzukürzen. Das Behandlungsziel darf dabei aber nicht gefährdet werden. Die Pflege beinhaltet je nach Bedarf und Verordnung:
Die Unfallversicherung gewährt dabei die Kostenübernahme in angemessener Höhe.
Unfallversicherungsträger sind:
Bei Arbeitsunfällen oder einer Berufskrankheit übernimmt die Unfallversicherung statt der Krankenversicherung die Kosten für die häusliche Krankenpflege.
Ein Arbeitsunfall, der zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen führt, muss der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse vom Unternehmen gemeldet werden.
Die Betroffenen müssen eine Durchgangsärztin/ einen Durchgangsarzt aufsuchen. Diese/r ist besonders qualifiziert für die Behandlung von Unfallverletzten.
Die Zuständigkeit liegt bei den Unfallversicherungsträgern.
Je nach Leistung ist die Kostenübernahme durch die Unfallversicherung unterschiedlich. Bitte wenden Sie sich für nähere Auskünfte an Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger.
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung