In der Regel:
- Verordnung durch Arzt
- Beantragung bei Krankenkasse
- Entscheidung der Krankenkasse
- Beginn der ergänzenden Leistung zur Rehabilitation
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation werden zusätzlich zur medizinischen Rehabilitation ganz oder nur teilweise gewährt, um das Rehabilitationsziel zu erreichen oder zu sichern. Dazu gehören beispielsweise:
Die Leistungen müssen medizinisch notwendig und ärztlich verordnet sein.
In der Regel:
Die Zuständigkeit liegt bei den Krankenkassen.
Die ergänzende Leistung zur Rehabilitation
Es fallen in der Regel keine Gebühren an. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre Krankenkasse.
23.07.2020