Bei Arbeitsunfällen oder einer Berufskrankheit übernimmt die Unfallversicherung statt der Krankenversicherung die Kosten für die ärztliche, zahnärztliche oder unfallmedizinische Behandlung.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Im Versicherungsfall werden Arzt- und Zahnarztbehandlungen übernommen, wenn die Behandlung erforderlich und zweckmäßig ist und von Fachpersonal ausgeführt wird. Die Behandlung erfolgt grundsätzlich durch zugelassene Durchgangsärzte.
Unfallversicherungsträger sind:
Bei Arbeitsunfällen oder einer Berufskrankheit übernimmt die Unfallversicherung statt der Krankenversicherung die Kosten für die ärztliche, zahnärztliche oder unfallmedizinische Behandlung.
Der zuständige Unfallversicherungsträger muss den gesundheitlichen Schaden als Folge eines Arbeitsunfalls oder als Berufskrankheit anerkennen.
Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Niedersächsisches Ministerum für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung