Sie möchten Ihr Testament von einem Notar bzw. Notarin erstellen lassen? Dann wird von einem sogenannten öffentlichen Testament gesprochen.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Die Errichtung eines Testaments ist insbesondere dann sinnvoll, wenn die gesetzlichen Erben nicht, oder nicht ausschließlich bedacht werden sollen und ein größeres Vermögen vererbt werden soll. Wird dieses notariell errichtet, spricht man von einem öffentlichen Testament.
Sie möchten Ihr Testament von einem Notar bzw. Notarin erstellen lassen? Dann wird von einem sogenannten öffentlichen Testament gesprochen.
Sie haben zwei Möglichkeit Ihr öffentliches Testament notariell errichten zu lassen. Entweder können Sie zum Notar gehen und dort Ihren letzten Willen erklären oder Sie übergeben dem Notar oder der Notarin Ihr eigens niedergeschriebenes Testament mit der Erklärung, dass diese Schrift Ihren letzten Willen enthält.
Bitte wenden Sie sich zur Erstellung eines öffentlichen Testamentes an einen Notar oder eine Notarin.
Es fallen Kosten für den Notar an, die abhängig von dem Wert des Nachlasses sind.
Es sind keine Fristen zu beachten.
JM