Bitte wenden Sie sich an das Nachlassgericht am Amtsgericht.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Sie können jederzeit die Rückgabe Ihres Testamentes aus der besonderen amtlichen Verwahrung verlangen.
Auch ein Erbvertrag, der nur Verfügungen von Todes wegen enthält, kann aus der amtlichen oder notariellen Verwahrung zurückgenommen und den Vertragsschließenden zurückgegeben werden.
Ihr notarielles Testament oder Erbvertrag gelten als widerrufen, wenn diese aus der amtlichen Verwahrung zurückgegeben werden.
Ein entsprechender Vermerk wird auf das Testament oder den Erbvertrag gesetzt. Die Rückgabe eines eigenhändigen Testamentes hat nicht diese Wirkung, es gilt nicht als widerrufen.
Bitte wenden Sie sich an das Nachlassgericht am Amtsgericht.
Das Testament darf nur an Sie persönlich zurückgegeben werden.
Ein gemeinschaftliches Testament darf nur an beide Ehegatten oder Lebenspartnern zurückgegeben werden. Die Rückgabe eines Erbvertrages kann nur an alle Vertragschließenden gemeinschaftlich erfolgen.
Für die Rückgabe aus der besonderen amtlichen Verwahrung entstehen keine Gebühren.
04.08.2020