Eine Waage, die zur Nutzung für Dritte vorgesehen ist, müssen Sie bei der zuständigen Stelle anzeigen.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Sie möchten eine Waage für die Nutzung durch Dritte als „Öffentliche Waage“ an- oder abmelden? Dann müssen Sie dieses dem Landesamt für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz mitteilen.
Eine Waage, die zur Nutzung für Dritte vorgesehen ist, müssen Sie bei der zuständigen Stelle anzeigen.
Sie teilen der zuständigen Behörde formlos schriftlich oder über das allgemeine Kontaktformular mit, dass Sie eine „Öffentliche Waage“ an- oder abmelden.
Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz.
Landesamt für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz.
Keine.
Keine.
Keiner.
Formlos schriftlich (Brief oder Fax) oder E-Mail.
Landesamt für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz