Bitte wenden Sie sich an das Koordinationszentrum Luchs und Wolf / KLUWO).
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Luchse und Wölfe stehen europaweit unter strengem Schutz. Die aktuelle natürliche Wiederbesiedlung von Rheinland-Pfalz durch den Wolf wird von der Landesregierung mit Fördermaßnahmen begleitet.
Wölfe leben fast ausschließlich von Wildtieren wie Rehen und Wildschweinen. Es ist aber nicht auszuschließen, dass sie auch Nutztiere wie Schafe oder Ziegen auf der Weide oder Damhirsche in Gehegen reißen, insbesondere wenn diese nicht ausreichend durch Zäune oder Herdenschutzhunde geschützt sind. Ein ausreichender Herdenschutz ist sehr wichtig, weil sich Wölfe nicht an Nutztiere als leicht verfügbare Beute gewöhnen sollen.
In den Präventionsgebieten und Pufferzonen zu Präventionsgebieten ist ein ausreichender Herdenschutz daher auch Voraussetzung für die Zahlung von Rissentschädigungen durch das Land. Hier fördert das Land daher die Anschaffung von Zäunen oder auch von Herdenschutzhunden.
Es können bis zu 100 % der anfallenden förderfähigen Kosten erstattet werden.
Bitte wenden Sie sich an das Koordinationszentrum Luchs und Wolf / KLUWO).
Die Zuständigkeit obliegt dem Koordinationszentrum Luchs und Wolf / KLUWO.
Die Weiden oder Gehege, bei denen das Zaunmaterial oder die Herdenschutzhunde eingesetzt werden sollen, müssen sich in einem Präventionsgebiet bzw. in der Pufferzone zu einem Präventionsgebiet befinden.
Präventionsgebiet Westerwald: Landkreise Altenkirchen, Westerwald, Neuwied sowie die Stadt Koblenz und Teile der Landkreise Mayen-Koblenz und Rhein-Lahn (siehe https://snu.rlp.de/de/projekte/woelfe/woelfe-und-nutztierhaltung/praeventionsgebiete/)
Pufferzone Eifel: Verbandsgemeinden Adenau, Gerolstein, Prüm
Es ist ein schriftlicher Förderantrag zu stellen.
Es fallen keine Gebühren an.
Es sind keine Fristen zu beachten. Jedoch kann der Kauf erst nach der Förderbewilligung erfolgen.
Ferner muss die beantragte Förderung hinsichtlich Herdengröße und Beweidungsfläche plausibel dargelegt werden.
Washingtoner Artenschutzabkommen (Anhang II)
02.07.2020