Wie erfolgt die amtliche Anerkennung eines Schadensfalls?
Die für den Tierhalter kostenlose Rissbegutachtung vor Ort wird durch das KLUWO durchgeführt. Ein Rissprotokoll zu Spuren, äußeren Verletzungen etc. wird erstellt und es wird entschieden, ob eine eingehende Untersuchung des Tieres im Landesuntersuchungsamt (LUA) in Koblenz erfolgen soll. Über die ermittelte Todesursache wird der Tierhalter informiert.
Was wird konkret entschädigt?
Sind Wolf oder Luchs als Schadensverursacher nicht auszuschließen, kann der Tierhalter einen Antrag auf Entschädigung bei dem KLUWO stellen. Die Schadenshöhe wird anhand der Schätztabelle der Tierseuchenkasse in Rheinland-Pfalz auf Basis von aktuellen Werten ermittelt. Es kommt der durchschnittliche Marktwert in Abhängigkeit von Rasse, Geschlecht, Alter, Gewicht, Leistungsgruppe und sonstiger Eigenschaften, wie z.B. Trächtigkeit oder Zucht, zur Anwendung.
Entschädigt werden auch Folgeschäden, die im Betrieb des Tierhalters entstanden sind (Zäune, Entsorgung von Tierkadavern). Die Schadensregulierung erfolgt über das KLUWO, die aktuellen beihilferechtlichen Vorgaben sind zu beachten. Bei der Ausweisung eines Präventionsgebietes gilt eine Übergangsfrist für Präventionsmaßnahmen von einem Jahr (siehe 5.1). In diesem Zeitraum kann die volle Ausgleichszahlung auch ohne vorhandene Prävention stattfinden.