Sie fühlen sich durch Lichtanlagen im öffentlichen Raum belästigt? Die zuständige Behörde kann Maßnahmen dagegen prüfen.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Mit Hilfe von künstlichem Licht werden Häuser, Straßen und Plätze vor allem im Dunkeln beleuchtet. Insbesondere beleuchtete Gehwege sollen für Sicherheit sorgen.
Wenn Sie aber in Ihrem Wohnraum durch Lichtanlagen gestört werden, können Sie diese Störung anzeigen.
Sie fühlen sich durch Lichtanlagen im öffentlichen Raum belästigt? Die zuständige Behörde kann Maßnahmen dagegen prüfen.
Nach Ihrer Anzeige prüft die zuständige Behörde ob das ausgestrahlte Licht die empfohlenen Werte für die mittlere Beleuchtungsstärke bzw. das Blendmaß überschreitet. Wenn die Behörde feststellt, dass dem so ist, können Maßnahmen eingeleitet werden, um die Lichtbelästigung zu beseitigen.
Bitte wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung.
Kommunale Satzungen
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