Bitte wenden Sie sich an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Pflanzenschutzmittel sollen insbesondere angebaute Kulturpflanzen wie Getreide, Kartoffeln, Obst oder Gemüse vor Schädlingen schützen. Der Handel mit Pflanzenschutzmitteln (In-Verkehr-Bringen oder Einfuhr) muss der Behörde angezeigt werden. Diese Anzeige ist sowohl für den Unternehmenssitz als auch für jede Niederlassung, die in Rheinland-Pfalz ansässig ist, getrennt vorzunehmen.
Bitte wenden Sie sich an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier.
Sie verfügen über die fachliche Sachkunde und können diese nachweisen.
Neben der schriftlichen Anzeige sind nachfolgende Unterlagen einzureichen:
Die Anzeige ist bereits vor Aufnahme der Tätigkeit vorzunehmen. Änderungen betreffs der rechtlich geforderten Angaben sind unverzüglich anzuzeigen.
Es ist eine schriftliche Anzeige notwendig