Um Stundung zu beantragen, gehen Sie folgendermaßen vor:
per Post, Fax oder E-Mail:
- Sie können den Antrag formlos stellen.
- Sie können zur Darlegung Ihrer Einkommens und Vermögensverhältnisse die zuvor genannten Formulare 3741 beziehungsweise 3743 herunterladen, ausfüllen und die erforderlichen Unterlagen zusammenstellen.
- Bitte beachten Sie, dass die Kenntnis der erbetenen Auskünfte für eine sachgerechte Entscheidung Ihres Antrags erforderlich ist. Sie haben eine entsprechende Auskunftspflicht. Sofern Sie die Fragen nicht vollständig beantworten oder die erforderlichen Nachweise nicht erbringen, müssen Sie mit einer Ablehnung Ihres Antrags rechnen.
- Reichen Sie den Antrag bei dem zuständigen Hauptzollamt ein und fügen Sie gegebenenfalls die ausgefüllten Formulare und die Unterlagen bei.
- Für die Bearbeitung Ihres Antrags ist das Hauptzollamt zuständig, das für die Festsetzung beziehungsweise Erhebung des zugrundeliegenden Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis zuständig ist. Dies ist in der Regel: das Hauptzollamt, das den Steuerbescheid gefertigt hat beziehungsweise das Hauptzollamt, bei dem die Steueranmeldung abzugeben ist.
- Gegebenenfalls fordert das Hauptzollamt weitere Nachweise oder Erklärungen von Ihnen. Kommen Sie diesen Forderungen nach.
- Das Hauptzollamt entscheidet mit einem Bescheid über Ihren Antrag.
Online:
- Rufen Sie das Bürger und Geschäftskundenportal des Zolls auf.
- Melden Sie sich dort mit Ihren Zugangsdaten für ELSTER (Elektronische Steuererklärung) an.
- Wenn Sie noch kein ELSTER-Konto haben, müssen Sie sich dafür einmalig registrieren.
- Füllen Sie den Antrag aus.
- Schicken Sie den Antrag an das zuständige Hauptzollamt und fügen Sie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen bei.
- Für die Bearbeitung Ihres Antrags ist das Hauptzollamt zuständig, das für die Festsetzung beziehungsweise die Erhebung des zugrundeliegenden Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis zuständig ist. Dies ist in der Regel:
- das Hauptzollamt, das den Steuerbescheid gefertigt hat beziehungsweise das Hauptzollamt, bei dem die Steueranmeldung abzugeben ist.
- Gegebenenfalls fordert das Hauptzollamt weitere Nachweise oder Erklärungen von Ihnen. Kommen Sie diesen Forderungen nach.
- Das Hauptzollamt entscheidet mit einem Bescheid über Ihren Antrag.