Wenden Sie sich an das für Sie zuständige Finanzamt. Dieses können Sie mit der Finanzamtssuche auf der Webseite des Bundeszentralamtes für Steuern ermitteln.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Das Umsatzsteuerheft sowie die Bescheinigung über die Befreiung von der Führung des Umsatzsteuerhefts werden durch die Finanzämter ausgestellt.
Wenden Sie sich an das für Sie zuständige Finanzamt. Dieses können Sie mit der Finanzamtssuche auf der Webseite des Bundeszentralamtes für Steuern ermitteln.
Keine.
FM