Der Antrag auf Anerkennung als Prüfsachverständige oder Prüfsachverständiger für technische Anlagen ist schriftlich bei der obersten Bauaufsichtsbehörde zu stellen. Dabei ist anzugeben, für welche Fachrichtung die Anerkennung beantragt wird sowie ob und wie oft ein Verfahren auf Anerkennung als Prüfsachverständige oder Prüfsachverständiger für technische Anlagen, auch außerhalb des Landes Rheinland-Pfalz, erfolglos geblieben ist.
Vorlage der Nachweise der Anerkennungsvoraussetzungen.
Prüfung der Anerkennungsvoraussetzungen durch die Anerkennungsbehörde.
Nachweis der fachlichen Eignung durch Prüfung. Anerkennung und Urkundenüberreichung.