Der Antrag auf Anerkennung als Prüfsachverständige oder Prüfsachverständiger für Brandschutz ist bei der obersten Bauaufsichtsbehörde zu stellen. Dabei ist anzugeben, ob und wie oft ein Verfahren auf Anerkennung als Prüfsachverständige oder Prüfsachverständiger für Brandschutz, auch außerhalb des Landes Rheinland-Pfalz, erfolglos geblieben ist.
Vorlage der Nachweise der Anerkennungsvoraussetzungen.
Prüfung der Anerkennungsvoraussetzungen durch die Anerkennungsbehörde.
Nachweis der fachlichen Eignung durch Prüfung
Anerkennung und Urkundenüberreichung.