Anerkennung als Prüf-, Überwachungs- oder Zertifizierungsstelle.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
PÜZ-Stellen tragen als unparteiliche Stellen dazu bei, dass Bauprodukte den nationalen Anforderungen entsprechen und sicher verwendet werden können. Um als PÜZ-Stelle nach der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz tätig werden zu können, ist eine Anerkennung erforderlich.
Anerkennung als Prüf-, Überwachungs- oder Zertifizierungsstelle.
Anerkennungsbehörde ist das Deutsche Institut für Bautechnik in Berlin.
Deutsche Institut für Bautechnik in Berlin.
Siehe § 2 der Landesverordnung über die Anerkennung als Prüf-, Überwachungs- oder Zertifizierungsstelle.
Dem Antrag sind die dazugehörigen Unterlagen gemäß § 3 Abs. 2 der Landesverordnung über die Anerkennung als Prüf-, Überwachungs- oder Zertifizierungsstelle (PÜZ-Anerkennungsverordnung) beizufügen.
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
einschlägige Zulassungen und Akkreditierungen aus anderen Staaten.
Für das Anerkennungsverfahren fallen Gebühren nach Anlage 1 der Satzung des Deutschen Instituts für Bautechnik vom 24. September 1993 (Amtsbl. für Berlin, S. 3101), in der jeweils geltenden Fassung, in Höhe von derzeit 500,00 EUR bis 20 000,00 EUR an; zudem werden die Kosten für besondere Leistungen, Versuche und Gutachten gesondert als Auslagen erhoben.
Die Antragstellung bei dem Deutschen Institut für Bautechnik kann jederzeit erfolgen. Bestimmte Fristen sind nicht einzuhalten.
Über den Antrag auf Anerkennung ist gemäß § 3 Abs. 6 der PÜZ-Anerkennungsverordnung innerhalb von drei Monaten nach Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen zu entscheiden.
Widerspruch nach der Verwaltungsgerichtsordnung.
Der Antrag auf Anerkennung als Prüf-, Überwachungs- oder Zertifizierungsstelle ist beim Deutschen Institut für Bautechnik zu stellen. Entsprechende Formulare für die Antragstellung sind auf der Homepage des Deutschen Instituts für Bautechnik eingestellt:
FM