In den vorhabenbezogenen Bebauungsplan kann Einsicht genommen werden.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Nach § 12 Abs. 3 BauGB wird der Vorhaben- und Erschließungsplan Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans. In den vorhabenbezogenen Bebauungsplan kann Einsicht gewährt werden.
In den vorhabenbezogenen Bebauungsplan kann Einsicht genommen werden.
Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Gemeinde.
FM