Sie haben Ihre erste juristische Prüfung abgeschlossen? Dann können Sie eine Referendariatsstelle beantragen.
Wenn Sie Rechtswissenschaften studiert und Ihre erste juristische Prüfung erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst beantragen. Nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes und Bestehen der zweiten juristischen Staatsprüfung werden Sie zum Richteramt befähigt.
Sie haben Ihre erste juristische Prüfung abgeschlossen? Dann können Sie eine Referendariatsstelle beantragen.
Der Studiengang der Rechtswissenschaften wird mit der ersten juristischen Prüfung abgeschlossen. Im Anschluss kann im Bereich der Rechtswissenschaft ein Vorbereitungsdienst, das sogenannte Referendariat, absolviert werden. Hier wird zum Abschluss die zweite juristische Staatsprüfung abgelegt, die letztlich zum Richteramt befähigt.
Bitte wenden Sie sich an das Oberlandesgericht Koblenz, das zentral für ganz Rheinland-Pfalz die Zulassung zum Vorbereitungsdienst regelt.
Der Bewerbung zum Referendariat ist beizufügen:
In Rheinland-Pfalz werden Referendare auf den nachfolgenden Arbeitstag des 1. Mai und 1. November eines jeden Jahres eingestellt.
Der Antrag auf Übernahme in den juristischen Vorbereitungsdienst einschließlich der erforderlichen Unterlagen muss der Präsidentin des Oberlandesgerichts Koblenz spätestens acht Wochen vor dem jeweiligen Einstellungstermin vollständig vorliegen.
Ausführliche Informationen finden Sie auf der nachfolgenden Seite:
JM
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