Wenn Ihr Lkw mindestens 7,5 Tonnen wiegt und Sie eine Bundesstraße oder Bundesautobahn in Deutschland befahren wollen, müssen Sie vorher eine Mautgebühr zahlen.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Wenn Ihr Lkw mindestens 7,5 Tonnen wiegt und Sie eine Bundesstraße oder Bundesautobahn in Deutschland befahren wollen, müssen Sie vorher eine Mautgebühr zahlen.
Die Mautgebühr müssen Sie vor Beginn Ihrer Fahrt mit einer der folgenden Buchungsmöglichkeiten bezahlen.
Automatische Buchung per Fahrzeuggerät:
Manuelle Buchung über die Toll-Collect-App:
Online-Buchung über die Internetseite von Toll Collect:
Manuelle Buchung an rund 1.100 Mautstellen-Terminals:
Bundesamt für Güterverkehr (BAG)
Postfach 190180
50498 Köln
Telefon: 0221 5776-0
Telefax: 0221 5776-1777
E-Mail: poststelle@bag.bund.de
Bundesamt für Güterverkehr (BAG)
Postfach 190180
50498 Köln
Telefon: 0221 5776-0
Telefax: 0221 5776-1777
E-Mail: poststelle@bag.bund.de
Sie fahren mit einem mautpflichtigen Fahrzeug auf Bundesautobahnen oder Bundesstraßen.
keine
Die Höhe der Maut variiert je nach:
Die für Ihr Fahrzeug zutreffenden Mautsätze sind in der „Tarif-Übersicht 2019“ von Toll Collect zusammengefasst.
Die Lkw-Maut muss vor der Benutzung des mautpflichtigen Straßennetzes bezahlt werden.
Für den Einbau des Fahrzeuggeräts der Toll Collect GmbH werden bis zu 4 Stunden benötigt. Die Online-Buchungen per App oder über das Internetbenötigen nur wenige Minuten. Die Bearbeitungsdauer bei einem EEMD-Anbieter kann unterschiedlich sein.
Formulare: keine
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Auf Wunsch erhalten Sie von Toll Collect zusätzlich einen monatlichen Einzelfahrtennachweis. Fahrzeug, Fahrtstrecke, Fahrtzeit und weitere mautrelevanten Daten sind darin aufgelistet. So können Sie die erhobenen Mautgebühren exakt nachvollziehen. Den Einzelfahrtennachweis erhalten Sie per Download im Kundenportal von Toll Collect oder auf Wunsch per Post.
Über das Angebot entsprechender Dienstleistungen von EEMD-Anbietern informieren die jeweiligen EEMD-Anbieter.
Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur