02.07.2019
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Graffiti bezeichnen zumeist gesprühte Malereien, die sich beispielsweise an Wänden oder auf Flächen im öffentlichen Raum finden lassen. Hier wird oft zwischen genehmigten und ungenehmigten Graffiti unterschieden.
Genehmigte und somit legale, Graffitiflächen, können bei den kommunalen Trägern erfragt werden. Mancherorts werden sie auch direkt öffentlich bekannt gemacht. In diesen Fällen ist das Sprühen von Graffiti erlaubt. Die kommunalen Träger behalten sich jedoch in der Regel vor, einzelne Genehmigungen über freigegebene Flächen wieder zu entziehen.
02.07.2019