Um gemeinsam mit Ihrem Ehegatten oder Ihrer Ehegattin miteingebürgert zu werden, ist ein schriftlicher Einbürgerungsantrag von Ihnen notwendig.
Die Einbürgerungsbehörde prüft den gestellten Antrag auf Miteinbürgerung und beteiligt gegebenenfalls weitere Stellen.
Ist ein Strafverfahren anhängig, wartet sie dessen Abschluss ab.