Bitte wenden Sie sich zur Beantragung und Beurkundung der Teilerklärung an einen Notar. Die Erklärung erfolgt beim zuständigen Grundbuchamt.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Die Teilungserklärung ist eine Erklärung des Grundstückseigentümers gegenüber dem Grundbuchamt, dass das Eigentum an einem Grundstück in Miteigentumsanteile aufgeteilt wird. Es können Sondernutzungsrechte an einzelnen Wohnungen oder nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen gebunden werden. Als Beispiel kann hier ein Mehrfamilienhaus angeführt werden, welches bisher einem Besitzer gehörte und in mehrere Eigentumswohnungen mit mehreren Teileigentümern aufgeteilt werden soll. Die Teilungserklärung und die dazugehörenden Urkunden werden beim Grundbuchamt verwahrt.
Bitte wenden Sie sich zur Beantragung und Beurkundung der Teilerklärung an einen Notar. Die Erklärung erfolgt beim zuständigen Grundbuchamt.
Es fallen Gebühren an. Diese richten sich nach dem Gesetz über Kosten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (GNotKG).
Die Teilungserklärung ist Voraussetzung für die Anlage der Wohnungsgrundbücher.
05.09.2018