Bitte wenden Sie sich an die jeweils örtlich zuständige Abteilung Gewerbeaufsicht der Struktur- und Genehmigungsdirektionen Nord bzw. Süd.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Wenn Sie gewerbsmäßig oder selbständig im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen Raumdesinfektionen zur Dekontamination mikrobiell kontaminierter Räume durchführen wollen und dabei auf zugelassene Biozidprodukte mit dem Wirkstoff Formaldehyd zurückgreifen, bedürfen Sie einer Erlaubnis und eines behördlichen Befähigungsscheins. Zudem müssen Sie dieses Vorhaben der zuständigen Behörde vorher schriftlich oder elektronisch anzeigen.
Die gezielte Freisetzung des Wirkstoffes Formaldehyd erfolgt überwiegend auf physikalische Weise durch Verdampfen oder Vernebeln aus hochkonzentrierten Ausgangsstoffen bzw. -gemischen und erfordert besonderes Fach- und Anwendungswissen (sachkundige Personen). Die sachkundigen Personen bzw. Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber übernehmen in der Regel auch die Anzeige des Vorhabens für das Unternehmen.
Bitte wenden Sie sich an die jeweils örtlich zuständige Abteilung Gewerbeaufsicht der Struktur- und Genehmigungsdirektionen Nord bzw. Süd.
Für jede Raumdesinfektion ist eine verantwortliche Person zu bestellen, die einen für die vorgesehene Begasung ausreichenden Befähigungsschein besitzt. .Bei einer Raumdesinfektion mit Formaldehyd müssen während der wesentlichen Arbeitsschritte mindestens die verantwortliche Person und eine weitere Person anwesend sein, die in der Lage ist, falls erforderlich, Notfallmaßnahmen zu ergreifen.
Vor Einleitung der Raumdesinfektionsphase ist sicherzustellen, dass die Abdichtung der zu desinfizierenden Räume nach dem Stand der Technik ausreichend ist.
In der Anzeige sind anzugeben:
1. die verantwortliche Person,
2. der Tag der Begasung,
3. ein Lageplan zum Ort der Begasung und das zu begasende Objekt mit Angabe der zu begasenden Güter,
4. das für den Einsatz vorgesehene Begasungsmittel und die vorgesehenen Mengen,
5. der voraussichtliche Beginn der Begasung,
6. das voraussichtliche Ende der Begasung,
7. der voraussichtliche Termin der Freigabe sowie
8. der Zeitpunkt der Dichtheitsprüfung, falls diese erforderlich ist.
Gebühr: gebührenfreiGilt für die Anzeige von Raumdesinfektionen
Anzeige erfolgt spätestens 1 Woche vor der Begasung.
zeitnah nach Antragseingang
Bei Begasungen im medizinischen Bereich ist eine Anzeige nicht erforderlich.
13.07.2018