Die Zuständigkeit liegt bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier, Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Asylbegehrende und Spätaussiedler werden in der Aufnahmeeinrichtung untergebracht, betreut und gegeben falls zu den Kommunen innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz verteilt. Dabei soll der Aufenthalt in dieser Einrichtung 6 Monate nicht übersteigen. Dabei werden Unterkunftsplätze zur Unterbringung von ausländischen Asylbegehrenden bereitgestellt und Kostenerstattungen nach dem Landesaufnahmegesetz durchgeführt.
Weitere Leistungen sind:
Die Zuständigkeit liegt bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier, Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende.
Sämtliche Urkunden, die die Identität des Asylbegehrenden sowie dessen Lebensweg beurkundet.
Es fallen keine Gebühren an.