Bitte wenden Sie sich entweder direkt an das Zentrale Vorsorgeregister oder Sie beauftragen einen Notar oder Rechtsanwalt damit, die Registrierung durchzuführen.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) ist die Registrierungsstelle für private sowie notarielle Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen aus dem gesamten Bundesgebiet. Damit haben Sie die Möglichkeit, Ihre Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung registrieren zu lassen, wodurch ein Gericht oder Arzt die Möglichkeit hat, im plötzlich eintretenden Vorsorge- oder Betreuungsfall über das Zentrale Vorsorgeregister zu klären, ob eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung existiert.
Im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer werden bestimmte Daten über die Vorsorgevollmacht beziehungsweise die Betreuungsverfügung elektronisch erfasst. Sie können folgende Daten in das Register eintragen lassen:
Bitte wenden Sie sich entweder direkt an das Zentrale Vorsorgeregister oder Sie beauftragen einen Notar oder Rechtsanwalt damit, die Registrierung durchzuführen.
Eine Registrierung im Vorsorgeregister ersetzt nicht die eigentliche Vorsorgevollmacht oder die Betreuungsverfügung. Daher ist die Erstellung und gegebenenfalls die Beglaubigung oder Beurkundung einer Vorsorgevollmacht oder der Betreuungsverfügung vor der Registrierung erforderlich.
Es können unterschiedlich hohe einmalige Kosten anfallen. Diese hängen unter anderem davon ab, ob Sie ihre Registrierung per Internet oder postalisch durchführen. Eine genaue Auflistung der Kosten sowie Beispielberechnungen gibt das Zentrale Vorsorgeregister.
Eine Registrierung beim Zentralen Vorsorgeregister ist jederzeit möglich.
Auch eine Änderung der Kontaktdaten, ein Widerruf oder eine Löschung sind gegebenenfalls jederzeit gegen Gebühr möglich.
Hinweis: Dabei ist eine Registrierung des Widerrufs gegenüber einer Löschung zu empfehlen, da dadurch abfragende Vormundschafts- bzw. Betreuungsgerichte auf den Widerruf hingewiesen und zu weiteren Nachforschungen veranlasst werden, falls eine fortbestehende Vollmacht behauptet wird. Sie müssen um Ihre Vorsorgevollmacht zu widerrufen, dies gegenüber Ihrem Bevollmächtigten kundtun und eine gegebenenfalls ausgehändigte Vollmachtsurkunde zurückverlangen. Die Mitteilung eines Widerrufs an das Zentrale Vorsorgeregister ist nicht zur Beseitigung der Bevollmächtigung erforderlich oder ausreichend.
Sie können Ihre Vorsorgevollmacht beziehungsweise Betreuungsverfügung postalisch oder über das Internet registrieren lassen. Die dazu nötigen Formulare sowie eine Bedienungsanleitung der Internetregistrierung bietet das Zentrale Vorsorgeregister an.
Falls Sie den postalischen Weg wählen, schicken Sie die Registrierungsformulare an das Zentrale Vorsorgeregister, Postfach 080151, 10001 Berlin.
Neben der Registrierung durch Privatpersonen ist auch eine Registrierung durch institutionelle Nutzer (Beispielsweise Notare und Rechtsanwälte) möglich, welche dann die Registrierung für Sie vornehmen lassen.
Sie erhalten bei einer Neueintragung zusätzlich zur Eintragungsbestätigung eine persönliche ZVR-Card. Diese dokumentiert, dass Sie eine Eintragung im Zentralen Vorsorgeregister vorgenommen haben.
Auf der Rückseite dieser Karte können Sie:
Bei Fragen können Sie sich an die E-Mail-Adresse info@vorsorgeregister.de oder an die gebührenfreie Rufnummer 0800 - 35 50 500 (Mo-Do: 07:00 - 17:00 Uhr, Fr: 07:00 - 13:00 Uhr) wenden.
Bundesnotarkammer- Zentrales Vorsorgeregister
17.05.2018