In Rheinland-Pfalz die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Mit einem Kraftfahrzeug, das in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist, dürfen Sie vorübergehend am Verkehr in Deutschland teilnehmen. Diese vorübergehende Nutzung ist zeitlich begrenzt bis zu einem Jahr.
In Rheinland-Pfalz die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
Solche Fahrzeuge müssen außerdem das Unterscheidungszeichen des Zulassungsstaates (Nationalitätenkennzeichen) führen, es sei denn, dieses Unterscheidungszeichen ist entsprechend der europarechtlichen Vorgaben bereits am linken Rand des Kennzeichens aufgeführt.
keine
29.09.2023