Zur Beantragung des Europäischen Berufsausweises brauchen Sie einen Online-Account bei der Europäischen Kommission.
- Der Online-Account bei der europäischen Kommission ist kostenlos. Sie registrieren sich dazu bei dem Authentifizierungsdienst der Europäischen Kommission (“EU Login“).
- Dann erstellen Sie Ihr Profil mit den Angaben zu Ihrer Person (Personalausweis- oder Passnummer, Name, Staatsangehörigkeit) und Ihren Kontaktdaten (Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer usw.). Die Angaben zu Ihrer Person werden in Ihrem Europäischen Berufsausweis stehen.
- Nachdem Sie Ihr Profil erstellt haben, können Sie den Antrag für den Europäischen Berufsausweis stellen. Wechseln Sie hierfür zur Website der Europäischen Kommission zum Europäischen Berufsausweis und wählen „Zugang zum EBA-Verfahren“.
- Bei der Antragstellung erfahren Sie, welche Dokumente das Aufnahmeland für die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation benötigt. Die Dokumente können Sie direkt hochladen. Laden Sie bitte jedes Dokument als eigene Datei hoch.
- Die zuständige Stelle bearbeitet Ihren Antrag und übermittelt ihn eventuell zur weiteren Bearbeitung an die zuständige Stelle des Aufnahmelandes.
- Wenn Sie Ihren Antrag gesendet haben, können Sie die Angaben zu Ihrer Person nicht mehr ändern. Eine Aktualisierung kann nur die zuständige Stelle vornehmen, die Ihren Antrag bearbeitet. Ihre Kontaktdaten können Sie aber jederzeit aktualisieren.
- Nach der Genehmigung Ihres Antrags können Sie ein EBA-Zertifikat im PDF-Format erstellen. Das EBA-Zertifikat enthält eine Bezugsnummer. Mit dieser Bezugsnummer kann Ihr künftiger Arbeitgeber die Gültigkeit Ihres Europäischen Berufsausweises online überprüfen.
- Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen Bescheid. Gegen den Bescheid der zuständigen Stelle können Sie rechtlich vorgehen. Die Entscheidung wird dann überprüft. Details dazu stehen in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende Ihres Bescheides. Wir empfehlen Ihnen: Sprechen Sie zuerst mit der zuständigen Stelle, bevor Sie rechtlich gegen die Entscheidung vorgehen.
Hinweis: Die zuständige Stelle in Ihrem Herkunftsland bestätigt Ihnen innerhalb von einer Woche, dass Ihre Dokumente angekommen sind. Sie teilt Ihnen mit, ob Dokumente fehlen.