Über das Vergabeverfahren und die Vergabebedingungen unterrichtet Sie Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Über das Vergabeverfahren und die Vergabebedingungen unterrichtet Sie Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Bitte wenden Sie sich an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Welche Voraussetzungen für die Nutzung der Sportstätte erfüllt werden müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.
Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.
Die Nutzung der Sportstätte richtet sich nach kommunalen Satzungen in Verbindung mit:
MdI
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr
Aktuell ist der Zugang zu den Dienstgebäuden nur mit Termin möglich. Dies gilt auch für die Zulassungsstelle.
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr
Aktuell ist der Zugang zu den Dienstgebäuden nur mit Termin möglich.