Wenden Sie sich an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz). Zuständige Behörde ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Eine Zusendung des Führerscheines ist möglich, wenn bei der Antragstellung der Direktversand des Führerscheines ausgewählt wird. In diesem Fall erfolgt der Versand direkt von der Bundesdruckerei über die deutsche Post per Einschreiben/Einwurf in den Briefkasten der angegebenen Anschrift.
Wenden Sie sich an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz). Zuständige Behörde ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Der Name des Adressaten muß auf dem Briefkasten angegeben sein.
Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest.