Wenden Sie sich an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz). Zuständige Behörde ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Benötigt man den richtigen Kartenführerschein schneller, als die Behörde diesen auf normalem Wege in Auftrag geben und ausstellen kann, kann man eine kostenpflichtige Expressherstellung des Führerscheins beantragen. Diese erfolgt durch die Bundesdruckerei innerhalb von 48 Stunden (zwei Arbeitstage). Der Express-Führerschein muss bei der Fahrerlaubnisbehörde abgeholt werden oder kann auf Wunsch gebührenpflichtig per Direktversand zugesendet werden.
Wenden Sie sich an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz). Zuständige Behörde ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest