Wenden Sie sich an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz). Zuständige Behörde ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Für die Übergangszeit bis zur Ausstellung eines Ersatzführerscheins (nach Verlust, Diebstahl oder Unbrauchbarkeit des Führerscheins) kann die zuständige Fahrerlaubnisbehörde einen vorläufigen Führerschein ausstellen.
Wenden Sie sich an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz). Zuständige Behörde ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Führerscheinstellen
Wie bei der Erteilung des Führerscheins.
Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest.
Ist Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden, so haben Sie den Verlust/Diebstahl unverzüglich anzuzeigen und sich ein Ersatzdokument ausstellen zu lassen.
Die Gültigkeit des Ersatzführerscheins ergibt sich aus der Dauer bis der neue Führerschein gefertigt und der Führerscheinstelle zugesandt wurde.
Sofortige Ausstellung des Ersatzführerscheins
Die Antragstellung erfolgt aufgrund der Unterschriftleistung persönlich. Zeitgleich erfolgt die Beantragung eines neuen Kartenführerscheins.
Einen vorläufigen internationalen Führerschein gibt es nicht.
23.01.2023