Zuständige Behörde ist die Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Abfallentsorger sind für alle von ihnen angenommenen Abfälle registerpflichtig. Die Registerpflicht gilt auch für Erzeuger, Besitzer, Händler und Makler gefährlicher Abfälle. Sie kann über die gesetzlich bestimmten Fälle hinaus auch im Einzelfall angeordnet werden.
Die Register beinhalten die Sammlung sämtlicher geführter abfallrechtlicher Unterlagen, d. h. hier Vorab- und Verbleibsnachweise, und bei nicht nachweispflichtigen Abfällen eigene Aufzeichnungen insbesondere zu Art, Menge und Entsorgungsweg der Abfälle.
Zuständige Behörde ist die Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH.
Abfallentsorger müssen die Belege mindestens 3 Jahre zur Einsicht bereithalten.