- Planfeststellungs- oder Genehmigungsverfahren:Frühzeitige Kontaktaufnahme des Antragstellers zur zuständigen Behörde
- Vorgespräche zwischen Antragsteller und zuständiger Behörde zu Vorhaben, notwendigen Antragsunterlagen und Form der Antragstellung
- Einreichung eines schriftlichen - ggf. auch elektronischen - Antrages mit zugehörigen Antragsunterlagen durch den Antragsteller bei der zuständigen Behörde
- Anhörung betroffener Fachbehörden durch zuständige Behörde
- im Fall von Planfeststellungsverfahren: Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung in gesondertem Anhörungsverfahren mit Planauslegung und Erörterungstermin
- behördliche Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen anhand der Antragsunterlagen und fachbehördlichen Stellungnahmen
- im Fall von Planfeststellungsverfahren: Berücksichtigung des Ergebnisses des gesonderten Anhörungsverfahrens - insbesondere des Erörterungstermins
- behördliche Entscheidung über die Erteilung der Planfeststellung oder Plangenehmigung; Bekanntgabe der behördlichen Entscheidung
Anzeige einer nicht wesentlichen Änderung:
- Frühzeitige Kontaktaufnahme des Deponiebetreibers zur zuständigen Behörde
- Vorgespräche zwischen Deponiebetreiber und zuständiger Behörde zu Vorhaben, notwendigen Anzeigeunterlagen und Form der Anzeigenerstattung
- Erstattung der Änderungsanzeige und Vorlage zugehöriger Unterlagen in schriftlicher - ggf. auch elektronischer Form
- schriftliche Bestätigung des Eingangs der Anzeige und der zugehörigen Unterlagen durch die zuständige Behörde
- behördliche Prüfung der Anzeige und zugehörigen Unterlagen auf Zulassungsbedürftigkeit
- behördliche Mitteilung über (fehlende) Zulassungsbedürftigkeit der Änderung
- bei Nichtäußerung der Behörde binnen Monatsfrist Freistellungsfiktion