Wenden Sie sich an die für Ihre Wohnsitzgemeinde zuständige Personalausweisbehörde.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Bei Wiederauffinden des abhanden gekommenen Personalausweises hat der/die Bürger/in die Pflicht, das Wiederauffinden des Ausweises unverzüglich der Personalausweisbehörde zu melden und diesen dort vorzulegen.
Wenden Sie sich an die für Ihre Wohnsitzgemeinde zuständige Personalausweisbehörde.