Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde oder der Stadt, in der die Ausstellung beantragt wurde.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde oder der Stadt, in der die Ausstellung beantragt wurde.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen keine Gebühren an.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.