Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Sie den Kinderreisepass beantragt haben.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Sie den Kinderreisepass beantragt haben.
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Es fallen keine Gebühren an.
Es müssen keine Fristen beachtet werden