Wenden Sie sich bitte an das in Ihrem Wohnort zuständige Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung – Integrationsamt für die Bereiche Mainz, Koblenz, Trier und Landau.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Schwerbehinderte Menschen stehen im beruflichen Alltag gelegentlich vor einem besonderen Problem. Sie sind wegen ihrer Behinderung darauf angewiesen, dass andere für sie bestimmte "Handgriffe" übernehmen, ihnen bei der Arbeit assistieren. Damit die Beschäftigung im Einzelfall nicht an solchen Problemen scheitert, besteht Rechtsanspruch auf Übernahme der Kosten für eine vom schwerbehinderten Menschen selbst organisierte notwendige Arbeitsassistenz.
Wenden Sie sich bitte an das in Ihrem Wohnort zuständige Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung – Integrationsamt für die Bereiche Mainz, Koblenz, Trier und Landau.
Formloser Antrag, Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit.
Keine.
Die Leistung ist ab dem Monat der Antragstellung möglich.
Gegen die Entscheidung kann Widerspruch eingelegt werden.
Eine Vielzahl von Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung unter: