Die Einsicht in das zentrale Schuldnerverzeichnis erfolgt ausschließlich online das gemeinsame Vollstreckungsportal der Länder:
- Registrieren Sie sich online und legen Sie Ihr berechtigtes Interesse an der Einsicht dar.
- Nach Erhalt der Zugangsdaten können Sie die Abfrage starten (kostenpflichtig).
- Geben Sie mindestens die folgenden Suchkriterien an:
- Name und Vorname oder die Firma des Schuldners und
- der Sitz des zuständigen zentralen Vollstreckungsgerichts oder der Wohnsitz oder das Geburtsdatum des Schuldners oder der Ort, an dem der Schuldner seinen Sitz hat.
Sollten Sie nicht über einen Internetzugang verfügen, können Sie an jedem Amtsgericht elektronisch Einsicht in das zentrale Schuldnerverzeichnis nehmen.