Beschädigte, die infolge ihrer Schädigung dauerhaft auf fremde Hilfe angewiesen sind um Ihren Tagesablauf zu regeln, gelten als hilflos und können eine monatliche Pflegezulage erhalten.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Als beschädigte Person, die infolge ihrer Schädigung dauerhaft auf fremde Hilfe angewiesen ist um Ihren Tagesablauf zu regeln, gelten Sie als hilflos.
Als hilflose beschädigte Person können Sie eine monatliche Pflegezulage beantragen.
Beschädigte, die infolge ihrer Schädigung dauerhaft auf fremde Hilfe angewiesen sind um Ihren Tagesablauf zu regeln, gelten als hilflos und können eine monatliche Pflegezulage erhalten.
Hilflosigkeit
Diese Voraussetzungen sind auch erfüllt wenn:
Hilflosigkeit wird bei folgenden Krankheiten angenommen:
Keine.