Jugendamt.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche wird nach dem Bedarf im Einzelfall geleistet:
Die Hilfe endet mit dem 18. Lebensjahr.
Jugendamt.
Junge volljährige Menschen mit seelischer Behinderung erhalten „Hilfe für junge Volljährige“. Dies gilt auch dann, wenn die Hilfebedürftigen von einer seelischen Behinderung bedroht sind.