Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Durch den Kinderzuschlag werden Sie unterstützt, wenn Sie über ein niedriges Einkommen verfügen und davon den Lebensbedarf Ihrer Kinder nicht oder nicht vollständig decken können. Durch den Kinderzuschlag vermeiden Sie, zusätzlich zu Ihrem Einkommen Arbeitslosengeld II beantragen zu müssen.
Sie können einen Kinderzuschlag erhalten, wenn Sie
Die Höhe des Kinderzuschlages richtet sich nach Ihrem Einkommen. Er beträgt seit dem 01.01.2017 höchstens EUR 170,00 monatlich je Kind.
Die zuständige Familienkasse können Sie unter folgender Adresse ermitteln:
Um einen Kinderzuschlag zu bekommen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Auf den Kinderzuschlag wird gegebenenfalls angerechnet
Es fallen keine Gebühren an.
Kinderzuschlag wird nicht rückwirkend gezahlt sondern frühestens ab dem Monat der Antragstellung.
Bei der Familienkasse zu erfragen.