<p>Wenn Sie als Arbeitgeber Arbeitnehmer beschäftigen wollen (auch bei geringfügiger Beschäftigung), benötigen Sie eine Betriebsnummer. Diese müssen Sie bei allen Meldungen an die Krankenkasse verwenden.<br />
Der Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit mit Sitz in Saarbrücken vergibt Betriebsnummern auf Antrag. Sollten Sie spezielle Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an den Betriebsnummern-Service.</p>
<p><strong>Verfahrensablauf</strong></p>
<p>Sie können die Betriebsnummer beim Betriebsnummern-Service telefonisch, schriftlich oder elektronisch beantragen. Den Antrag kann für Sie auch Ihr Steuerberatungs- oder Buchführungsbüro stellen.</p>
<p>Folgende Daten müssen Sie angeben:</p>
<ul>
<li>Firmenname (bei Einzelunternehmen: Name des Inhabers)</li>
<li>Rechtsform</li>
<li>Anschrift der Betriebsstätte, für die eine Nummer benötigt wird</li>
<li>Firmenanschrift, Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse</li>
<li>Name und Telefonnummer des Ansprechpartners in Ihrem Betrieb</li>
<li>Betriebsnummer des Hauptbetriebs, falls dieser die Meldungen zur Sozialversicherung vornimmt (Meldende Stelle)</li>
<li>genaue Beschreibung der wirtschaftlichen Tätigkeit, die an der Betriebsstätte ausgeübt wird,</li>
<li>bei Verlegung des Betriebes: alte und neue Anschrift sowie die bereits zugeteilte Betriebsnummer</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis</strong>: Bestimmte Angaben zu Ihren Arbeitnehmern müssen Sie der Krankenkasse in verschlüsselter Form übermitteln (ausgeübte Tätigkeit, Stellung im Beruf, Ausbildung des Beschäftigten).</p>
<p>Eine aktuelle Hilfe dazu finden Sie auf der Internetseite des Betriebsnummern-Service:</p>
Meldeverfahren Sozialversicherung