Bitte melden Sie sich an das Bundesversicherungsamt - Mutterschaftsgeldstelle.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Bitte melden Sie sich an das Bundesversicherungsamt - Mutterschaftsgeldstelle.
Folgende Unterlagen sind notwendig:
Die Bescheinigung über den mutmaßlichen Entbindungstermin, darf nicht früher als sieben Wochen vor diesem Termin ausgestellt werden.
Gegen den Bescheid des Bundesversicherungsamtes können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist grundsätzlich innerhalb eines Monats bzw., wenn der Bescheid keine Rechtsbehelfsbelehrung enthält, innerhalb eines Jahres möglich, nachdem der Bescheid bekannt gegeben wurde.
Wird Ihnen während der Schwangerschaft oder während der Schutzfrist nach der Entbindung mit Zustimmung der zuständigen Behörde gekündigt, oder kann Ihr Arbeitgeber den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld wegen eines Insolvenzereignisses nicht zahlen, erhalten Sie vom Bundesversicherungsamt - sofern dieses auch für die Zahlung des Mutterschaftsgeldes zuständig ist - auf Antrag auch den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. In diesen Fällen ist es besonders wichtig, dass Ihre Anträge und die Bescheinigung über den mutmaßlichen Entbindungstermin vor der Entbindung beim Bundesversicherungsamt eingehen. Anderenfalls muss das BVA bei der Prüfung des Anspruchs vom tatsächlichen Entbindungstermin ausgehen. Das kann unter bestimmten Umständen sogar dazu führen, dass der Zuschuss nicht für die gesamte Zeit der Schutzfristen gezahlt werden kann. Das Antragsformular für den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld sendet Ihnen das Bundesversicherungsamt auf Wunsch zu.
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie ebenfalls bei der Hotline der Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes unter der Rufnummer 0228 619-1888.
19.09.2019