Wenden Sie sich bitte an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Das am 29.08.2007 in Kraft getretene "Dritte Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR" sieht eine Opferrente in Höhe von bis zu 300 Euro für ehemalige politische Häftlinge der SED-Diktatur vor. Ergänzt bzw. verbessert wurde diese Bestimmung mit dem am 03.12.2010 und am 22.12.2014 in Kraft getretenen Vierten und Fünften Gesetz.
Wenden Sie sich bitte an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion.
Ehemalige politische Häftlinge der DDR können eine Opferrente erhalten, wenn
Anspruchsberechtigt sind Rentner und Menschen mit wirtschaftlicher Bedürftigkeit. Renten wegen Alters, verminderter Erwerbsfähigkeit, Arbeitsunfalls oder Berufskrankheit sowie wegen Todes oder vergleichbare Leistungen bleiben bei der Prüfung der wirtschaftlichen Bedürftigkeit unberücksichtigt. Ebenfalls unberücksichtigt bleibt das Einkommen des Ehegatten/Lebenspartners. Hinterbliebene von ehemaligen politischen Häftlingen haben keinen Anspruch auf diese Rente.
Eine wirtschaftliche Bedürftigkeit liegt vor
Der Eckregelsatz beläuft sich auf 399 EUR (Stand: 01. Januar 2015).
Weitere Informationen und Antragsvordrucke finden Sie auf der Internetseite der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion.