Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Wenn die Rundfunkbeitragspflicht für Sie wegfällt, können Sie dies melden oder sich online abmelden.
Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, sobald keine Wohnung mehr innegehabt wird. Das gilt auch, wenn Sie:
Abmeldung: gebührenfrei.
Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung durch Beitragszahler endet. Jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem dies mitgeteilt worden ist.
StK