Sie müssen die weitere Wohnung bei der zuständigen Stelle schriftlich anmelden. Füllen Sie dazu das vorgesehene Formular aus. Es liegt in der Regel bei Ihrer Gemeinde aus. Sie können es im Internet herunterladen oder online anmelden.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Wenn Sie zu Ihrer bestehenden Wohnung eine Zweit- oder Nebenwohnung anmieten oder kaufen, müssen Sie diese beim Beitragsservice anmelden. Dies gilt auch für ausschließlich privat genutzte Ferienwohnungen und Wohnwagen, die Sie überwiegend ortsfest nutzen.
Sie müssen die weitere Wohnung bei der zuständigen Stelle schriftlich anmelden. Füllen Sie dazu das vorgesehene Formular aus. Es liegt in der Regel bei Ihrer Gemeinde aus. Sie können es im Internet herunterladen oder online anmelden.
Sie haben bereits eine bestehende Wohnung angemeldet.
keine
keine
§ 2 Abs. 1 RBStV
§ 7 Abs. 1 i. V m. § 8 Abs. 1 RBStV
Der Rundfunkbeitrag hat zum 1. Januar 2013 die Rundfunkgebühr abgelöst.