Die antragstellende Person muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Die antragstellende Person muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) unter 24 JahrenGebühr: 59,50 EUR
Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) über 24 JahreGebühr: 82,00 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 JahreGebühr: 60,00 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 JahrenGebühr: 37,50 EUR
für Antragsteller/-innen über 24 JahreGeltungsdauer: 10 Jahre
für Antragsteller/-innen unter 24 JahreGeltungsdauer: 6 Jahre
4 Wochen.
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Sollte unmittelbar im Anschluss an die Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft eine Auslandsreise beabsichtigt sein, kann die Ausstellung eines neuen Reisepasses bereits vor der Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft beantragt werden; die Aushändigung erfolgt in jedem Falle erst nach der Eheschließung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft und bei Vorliegen der die Namensführung belegenden Unterlagen.
Bei der Beantragung der Dokumente sind geeignete Unterlagen des Standesamtes zur Eheschließung erfoderlich.